JAV 2

Ausbildung checken & verbessern

04.12.2018

Themenplan

  • Rechtliche Regelungen der beruflichen Bildung
  • Betriebliche Ausgestaltung der Berufsausbildung
  • Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
  • Überwachungsaufgaben der JAV
  • Handlungsmöglichkeiten der JAV und des Betriebsrats
  • aktuelle Rechtssprechung

JAV 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz)

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG

JAV 2 BayPVG (Bayerisches Personalvertretungsgesetz)

Freistellung nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG

  • 02.12.-06.12.2019 in Brannenburg

JAV 2 BPersVG (Bundespersonalvertretungsgesetz)

Freistellung nach § 46 Abs. 6 BPersVG

JAV 2 Krankenpflege

Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, Art. 46 Abs. 5 BayPVG, § 46 Abs. 6 BPersVG und §§ 19/30 MVG EKD

  • 03.06.-07.06.2019 in Kempten

Seminarzeiten

Montag, 10 Uhr – Freitag, ca. 14 Uhr. Falls sich etwas ändern sollte, sagen wir dir bescheid!

 

  • Leistungen

    Leistungen

    Die TeilnehmerInnen erhalten in der Regel Vollverpflegung (ohne Getränke) und Unterbringung in Doppelzimmern. Davon abweichende Regelungen werden vor Seminarbeginn bekanntgegeben.

    Bei JAV-Mitgliedern, die an JAV-Seminaren teilnehmen und für die Seminarteilnahme freigestellt sind, trägt der Betrieb / die Dienststelle die Kosten der Seminarteilnahme (inkl. Kosten der Hin- und Rückreise).

    Bei allen anderen Seminarangeboten können ver.di-Mitglieder in der Regel für die Hin- und Rückreise eine Fahrtkostenerstattung nach den Richtlinien des Bayerischen Jugendrings beantragen. Nichtmitglieder haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung.

    Für SeminarteilnehmerInnen, die ver.di-Mitglied sind und ihre Kinder mitbringen, können Kosten einer Kinderbetreuung übernommen werden. Bitte unbedingt bei der Anmeldung angeben. Wegen der Höhe der Kostenübernahme setzen wir uns dann mit dir in Verbindung.

     

  • Teilnahmebedingungen

    Teilnahmebedingungen

    Anmeldungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich und persönlich unterschrieben vorliegen. Mit der Unterschrift werden die Teilnahmebedingungen der ver.di-Jugend Bayern anerkannt. Teilnehmerinnen, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten (z.B. eines Elternteils} vorlegen.

    Ca. 5 Wochen vor Seminarbeginn werden Teilnahmebestätigungen verschickt. Das gilt auch für Anträge/Bestätigungen zur Freistellung von der Arbeit. Personen, die keine Berücksichtigung finden können, da alle zur Verfügung stehenden Seminarplätze belegt sind, erhalten einen Hinweis auf alternative Serminartermine. Ferner können sie in den Kreis der Teilnehmerinnen „nachrücken", wenn ein Seminarplatz frei wird. Alle weiteren Seminarinfos und -unterlagen (z.B. Wegbeschreibung} werden spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn verschickt.

    Falls mit der Seminarteilnahme ein Teilnahmebeitrag verbunden ist, so ist dieser vor Seminarbeginn zu überweisen.

    Die ver.di-Jugend behält es sich vor, Seminare wegen zu geringer Teilnehmerzahl bzw. aus organisatorischen Gründen abzusagen.

    Wird die Teilnahme von dem/der Teilnehmerin aus Gründen, die er/sie zu verantworten hat, abgesagt und entstehen der ver.di-Jugend dadurch Kosten, sind von ihm/ihr unter gewissen Bedingungen Ausfallkosten zu entrichten.

    1. Der/die Teilnehmerin sagt innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn ab bzw. fehlt unentschuldigt auf dem Seminar.
    2. Der freiwerdende Seminarplatz kann nicht durch eine/n Ersatzteilnehmerin belegt werden.
    3. Das Seminarhaus stellt der ver.di-Jugend für die nicht in Anspruch genommene Reservierung Kosten in Rechnung.

    Die Ausfallkosten orientieren sich an den Kosten, die das jeweilige Seminarhaus in Rechnung stellt.

     

  • Freistellungsmöglichkeiten

    Freistellungsmöglichkeiten

    Jugend- und Auszubildendenvertreterlnnen

    JAV-Mitglieder können unter Fortzahlung der Bezüge an unseren JAV-Seminaren teilnehmen. Die Rechtsgrundlagen hierzu finden sich im BayPVG, im BetrVG oder im BPersVG. Unsere Seminare vermitteln die im Gesetz geforderten Kenntnisse, die unmittelbar für die Tätigkeit der JAV erforderlich sind. Für die Teilnahme an den Seminaren ist in der JAV und im Betriebs- oder Personalrat ein Entsendungsbeschluss zu fassen.

    Ehrenamtliche Jugendleiterinnen (aktive ver.di-Mitglieder)

    Ehrenamtliche Jugendleiterinnen haben für die Seminarteilnahme Anspruch auf Freistellung (Jugendarbeitfreistellungsgesetz). Wer Jugendleiterin ist, bestimmt die ver.di für ihre Mitglieder selbst. Bitte informiert uns bereits mit der Anmeldung, ob ihr diese Freistellung benötigt!

    Weitere Freistellungsmöglichkeiten

    Für Auszubildende und Beschäftigte im öffentlichen Dienst bestehen Freistellungsansprüche aufgrund der jeweiligen Urlaubsverordnung (UrlV Bayern, SurlV Bund).

    In einigen Betrieben und Branchen ist auch eine Freistellung nach Tarifvertrag möglich. Ob das der Fall ist, erfahrt Ihr über den Betriebs- bzw. Personalrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung.

    Für die Seminarteilnahme ist auch eine Befreiung vom Berufsschulunterricht möglich.

    Wendet Euch im Einzelfall an uns - wir können Euch weiterhelfen!

     

  • Wen wir nicht auf unseren Seminaren haben wollen

    Wen wir nicht auf unseren Seminaren haben wollen

    Die ver.di-Jugend behält es sich vor, störenden Personen die Seminarteilnahme zu verwehren oder solche Personen von den Seminaren auszuschließen.

    Insbesondere zählen dazu Personen mit rassistischen, nationalistischen, antisemitischen oder anderen diskriminierenden bzw. menschenverachtenden Ansichten.

    Auch jede Form von sexueller Belästigung - egal ob es sich um körperliche oder verbale handelt - wird von uns nicht toleriert.